Unsere Rechtsanwaltskanzlei bietet Rechtsleistungen im Bereich des privaten und öffentlichen Rechtes mit Ausrichtung insbesondere auf folgende Schwerpunkte:

Handelsrecht:

  • Recht der Gesellschaften (Gründungen, Änderungen und Aufhebung von Handelsgesellschaften und Genossenschaften, Leitung von Generalversammlungen u.ä.)
  • Verpflichtungsrecht (Vertragsagenda, Rechtswidersprüche u.ä.)
  • Insolvenzrecht (Vertretung im Insolvenzverfahren)
  • Industrierecht (Schutzmarken usw.)
  • Wechsel- und Scheckrecht
  • Eintreibung und Verwaltung von Forderungen
  • Vertretung vor Gerichten aller Stufen
  • Schiedsverfahren
  • rechtliche Due Dilligence für ausländische und tschechische Investoren

Zivilrecht:

  • Verpflichtungsrecht (Vertragsagenda, Rechtsanalysen u.ä.)
  • Liegenschaftsrecht (Übertragungen, Mieten und Verpfändungen von Liegenschaften einschl. Wohnungen und Nichtwohnräumen)
  • Urheberrecht
  • Schadenersatz
  • Erbrecht
  • Familienrecht (Ehescheidungen, Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft, Eintreibung des Unterhaltsgeldes, Verhältnisse von Minderjährigen)
  • Vertretung vor Gerichten aller Stufen
  • Eintreibung von Schulden

Arbeitsrecht:

  • Vorbereitung und Revision von Arbeitsverträgen
  • Entstehung, Änderungen und Beendigung von Arbeitsverhältnisse
  • Geltendmachung der Ansprüche aus arbeitsrechtlichen Beziehungen (einschl. Schadenersatz u.ä.)
  • Vertretung vor Gerichten aller Stufen

Strafrecht:

  • Verteidigung im Strafverfahren (Vertretung im polizeilichen Verfahren und im Gerichtverfahren)
  • Vertretung der Geschädigten im Strafverfahren
  • Rechtswidersprüche

Verwaltungsrecht:

  • Recht im gewerblichen Unternehmen
  • Baurecht
  • Verstoßrecht
  • Vertretung vor Verwaltungsorganen
  • Vertretung vor Verwaltungsgerichten

Verfassungsrecht:

  •  Verfassungsbeschwerden
  • Vertretung vor dem Verfassungsgericht

Das Entgelt:

Unsere Rechtsanwaltskanzlei verrechnet für die erbrachten Rechtsleistungen im Einklang mit Best. § 3 ff der Verordnung des Justizministeriums Nr. 177/1996 Slg., in der geltenden Fassung, ein Vertragsentgelt, dessen Höhe im Bereich zwischen 2.000,- CZK / 1 Stunde und 3.500,- CZK / 1 Stunde + MWSt in der gesetzlichen Höhe liegt, und zwar je nach der sachlichen und rechtlichen Komplexität des konkreten Falles. In einzelnen Fällen kann auch ein Pauschaleentgelt vereinbart werden. An Auslandssubjekte wird das Entgelt in EUR verrechnet. Die aufgewandten Barausgaben werden separat in Rechnung gestellt.